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Keine Veranstaltungen gefundenDas Große Mausohr ist mit einer Spannweite von 35-43 cm und 28-40g Körpergewicht die größte unserer einheimischen Fledermausarten. Es ist eine typische, sehr ortstreue Bewohnerin von Dachböden.
Noch vor fünfzig Jahren war das Große Mausohr in Deutschland relativ häufig verbreitet. Doch diese Situation verschlechterte sich in den letzten Jahren dramatisch. Diese hochnützlichen Tiere wurden aus Unwissen ausgesperrt, aus Aberglauben getötet und aus Unvernunft vergiftet. Aber auch verschlechterte Umweltbedingungen (Pestizideinsatz in der Landwirtschaft und im Wald, Einsatz hochtoxischer Holzschutzmittel im Quartier und Verlust extensiver bewirtschafteter Jagdhabitate) trugen zur Bestandreduzierung bei.
Es ist daher wichtig, größere, ruhige Dachböden in öffentlichen Gebäuden, Kirchen und auch in Wohnhäusern für Mausohren zugänglich zu machen. Um den Erhalt und die Neuschaffung von Fledermausquartieren zu fördern, initiierte das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vor einigen Jahren die Aktion "Fledermausfreunde". Institutionen und Bürger die sich diesbezüglich engagieren, erhalten eine Plakette und eine Urkunde des Ministers. Die bisher erreichten Ergebnisse sind ermutigend.
Hervorzuhebend ist auch das 2007 durch den Naturschutzbund (NABU) und die Kirchen in Deutschland beschlossene gemeinsame Engagement für bedrohte Tierarten. Mit der Vorstellung der Aktion "Lebensraum Kirchturm" richten ihre Vertreter einen Appell an Mitglieder und Gemeinden, den immer seltener werdenden Fledermäusen, Turmfalken und Schleiereulen neue Lebensmöglichkeiten zu schaffen.
Lebensrhythmus des Großen Mausohres
- Ende März/ Anfang April treffen die Weibchen in ihren Wochenstubenquartieren.
Die hängen im Dachboden kopfüber an Balken und Dachlatten. Männchen halten
sich einzeln in Tagesquartieren auf.
- Ein Mausohrweibchen bringt im Juni frei hängend ein einziges Junges zur Welt,
das sich sofort, noch nackt und blind, selbständig mit den Krallen der bereits
kräftigen Hinterfüßen und den Daumenkrallen an der Dachkonstruktion festhält.
- Jede Mausohrmutter säugt während etwa sechs Wochen nur ihr eigenes
Junges. Es beißt sich mit seinen, schon bei der Geburt vorhandenen Milchzähne,
dem so genannten "Klammergebiss", an einen der beiden achselständigen
Milchzitzen fest.
- Mausohren können ein Alter von etwa mehr als 20 Jahren erreichen. Im
Durchschnitt werden es aber nur 4-5 Jahre. Zeitlebens und über Generationen
hinweg ziehen die Weibchen ihre Jungen in denselben Dachböden auf. Deshalb
ist ein Quartierverschluss eine große Gefahr für das Überleben dieser
Population.
- Im August werden die Jungen entwöhnt und sind dann selbständig. Sie
ernähren sich von nun an wie ihrer Mütter von Insekten und müssen sich im
Laufe des Herbstes genügend Fettreserven für den Winterschlaf anfressen.
- Mausohren jagen in Wäldern nach bodenbewohnenden Laufkäfern und im tiefen
Flug über die Wiesen nach Schnacken, Heuschrecken und Maulwurfsgrillen.
- Vom Tagesquartier in die Jagdgebiete können die Feldtiere mehr als 10 km weit
fliegen. Bevorzugt folgen sie dabei Hecken, Baumalleen und Obstgärten.
- Wenn die Jungen selständig sind, paaren sich die Mütter wieder. Die Spermien
werden von den Weibchen gespeichert und erst im Frühjahr erfolgt die
Befruchtung.
- Im Spätsommer und Herbst verlassen die Mausohren die Sommerquartiere und
ziehen sich in frostfreie Winterunterkünfte zurück.
- In diesen frostsicheren Verstecken fallen die Tiere in einen tiefe Winterschlaf-
lethargie. Die Herzschlagfrequenz sinkt vün über 600 auf nur 18 bis 80 Schläge
pro Minute ab. Die Körpertemperatur geht auf die Umgebungstemperatur von
meist nur wenig Grad Celsius zurück und es treten Atempausen von mehr als
60 Sekunden auf.
- Ausohren sind im Winterschlag hilfslos, jedes Aufwachen ist mit großem
Energieverlust verbunden. Damit ihre Fettreserven ausreichen, sind sie darauf
angewiesen, den Winter ungestört "auf Sparflamme" zu überdauern.
Störungen können tödlich sein!
Schutz
Alle Fledermausarten und ihre Quartier sind nach europäischen Recht (Berner und Bonner Konvention) und dem Bundesnaturschutzgesetz der BRD streng geschützt. Es ist verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu töten, zu stören oder anderweitig zu beeinträchtigen.
Auch Naturschützer benötigen eine Ausnahmegenehmigung, um Quartiere betreten zu dürfen.
Weitere Informationen zu "Der Kirchturm steckt voller Leben"
www.nabu.de/m01/m01_05/06488.html
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