Veranstaltungskalender
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Keine Veranstaltungen gefundenLeistungen der Schiedsstellen für die Bürger
- Schlichtung bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen
> Beleidigung
> Hausfriedensbruch
> leichter und fahrlässiger Körperverletzung
> Bedrohung
> Sachbeschädigung
> Verletzung des Briefgeheimnisses
Bei diesen Delikten muss ein Schlichtungsverfahren der Schiedsstelle einer Privatklage beim Amtsgericht vorgeschaltet werden.
- Schlichtung zivilrechtlicher Streitigkeiten
> bei vermögensrechtlichen Ansprüchen
> Schadensersatz, Schmerzensgeld
> Beachtung der Hausordnung
> nachbarrechtliche Streitigkeiten
> Mietrechtliche Streitigkeiten (die nicht in Verträge eingreifen) zwischen Mietern bzw. Mieter und Vermieter außer Räumung einer Wohnung oder Mieterhöhungen
Vorteile einer Schlichtungsverhandlung
- Verfahren
> einfach und kostengünstig
> unbürokratische Vermittlung
> keine Prozesskosten
> geringe Antrags- bzw. Vergleichsgebühr
> bei Einigung (Vergleich) 30 Jahre vollstreckbarer Titel
> bei Nichteinigung in strafrechtlichen Verfahren über Sühnebescheinigung Möglichkeit zur Privatklage
Antragstellung und Kontakte
- Antrag stellen:
> schriftlich über Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf, Schiedsstelle, Karl-Marx-Platz 13, 07589 Münchenbernsdorf
> mündlich zu den jeweiligen Sprechstunden zu Protokoll
- Kontakte über:
> Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf, Schiedsstelle, Karl-Marx-Platz 13, 07589 Münchenbernsdorf, Tel. 036604/899-0, Email:
Jeden ersten Donnerstag im Monat findet von 17.00 -18.00 Uhr eine Sprechstunde im Rathaus Münchenbernsdorf statt.
Antragsformular Schiedsverfahren
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