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Schiedsstelle

Leistungen der Schiedsstellen für die Bürger

 

- Schlichtung bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen

> Beleidigung

> Hausfriedensbruch

> leichter und fahrlässiger Körperverletzung

> Bedrohung

> Sachbeschädigung

> Verletzung des Briefgeheimnisses

 

Bei diesen Delikten muss ein Schlichtungsverfahren der Schiedsstelle einer Privatklage beim Amtsgericht vorgeschaltet werden.

 

- Schlichtung zivilrechtlicher Streitigkeiten

> bei vermögensrechtlichen Ansprüchen

> Schadensersatz, Schmerzensgeld

> Beachtung der Hausordnung

> nachbarrechtliche Streitigkeiten

> Mietrechtliche Streitigkeiten (die nicht in Verträge eingreifen) zwischen Mietern bzw. Mieter und Vermieter außer Räumung einer Wohnung oder Mieterhöhungen

 

Vorteile einer Schlichtungsverhandlung

 

- Verfahren

> einfach und kostengünstig

> unbürokratische Vermittlung

> keine Prozesskosten

> geringe Antrags- bzw. Vergleichsgebühr

> bei Einigung (Vergleich) 30 Jahre vollstreckbarer Titel

> bei Nichteinigung in strafrechtlichen Verfahren über Sühnebescheinigung Möglichkeit zur Privatklage

 

 

Antragstellung und Kontakte

 

- Antrag stellen:

> schriftlich über Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf, Schiedsstelle, Karl-Marx-Platz 13, 07589 Münchenbernsdorf

> mündlich zu den jeweiligen Sprechstunden zu Protokoll

 

- Kontakte über:

> Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf, Schiedsstelle, Karl-Marx-Platz 13, 07589 Münchenbernsdorf, Tel. 036604/899-0, Email:

 

Jeden ersten Donnerstag im Monat findet von 17.00 -18.00 Uhr eine Sprechstunde im Rathaus Münchenbernsdorf statt.

 

Antragsformular Schiedsverfahren

 

Veranstaltungskalender

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